Ein Einstieg in die Digitale Hochschullehre
Urheberrecht & Datenschutz
Worum geht es auf dieser Seite?
- Lizensierung eigener Inhalte mit Creative Commons
- Bedeutung der Datenschutzgrundverordnung (DSGV)
- Anerkennung von Nutzungsbedingungen
- Hinweise bei Videokonferenzen (Meetings/Webinare)
Die nachfolgenden Blöcke ermöglichen einen weiteren Einblick.
Urheberrecht
*
Ich möchte geschützte Materialien verwenden ...
Urheberrechtsgesetz – Regelung "Unterricht, Lehre"
Geschütze Inhalte
- max. 15 % eines Gesamtwerkes √
- Abbildungen (Grafiken, Fotos ..) √
- ganze Artikel aus Fachzeitschriften √
- vergriffene Werke vollständig √
Filme, die kürzer als 5 Minuten dauern, gelten als kleine Werke und können zu 100% genutzt werden.
Für längere Filme gilt die 15%-Regel!
Frei nutzbare Inhalte
- Eigene Skripte und Materialien (kein Verlag)
- Kleine Auszüge im Rahmen des Zitatrechts
- Werke von Urheber:innen, die vor über 70 Jahren verstorben sind
- Creative Commons, Public Domain
- Open Access/OER-Materialien (i.d.R. Lizenz nach Creative Commons)
- Campuslizenzen
- Nationallizenzen
- Individuelle Erlaubnis (z.B. von anderen Lehrenden )
Nicht gestattet ...
- Veröffentlichung der Aufzeichnung einer öffentlichen Wiedergabe/Präsentation eines Werkes
- Verbreitung, Veröffentlichung von Material, das ausschließlich für den Unterricht bestimmt ist (Kennzeichnung)
- Artikel aus Tageszeitungen und Kiosk-Magazinen (nur Auszug max. 15%)
Vorstehende Infos sind rechtlich nicht bindend sondern eine individuelle Zusammenfassung – verbindlich ist der Gesetzestext.
Informationen zum Urheberrecht für Lehrende bietet die Hochschulbibliothek der FH Aachen:
Infoseite der Hochschulbibliothek, Absatz auf der verlinkten Seite
*
Ich möchte meine Materialien lizensieren ...
Lizensierung nach Creative Commons
Wenn Sie selbst digitale Inhalte kreieren, erlangen Sie das unveräußerliche Recht der Urheberschaft daran.
Bei der Veröffentlichung Ihres Werkes können Sie Nutzungsrechte über das Lesen hinaus angeben.
Für die einfache Festlegung von Nutzungsrechten werden die kostenlos nutzbaren Lizenzvereinbarungen von Creative Commons empfohlen.
Creative Commons ist eine weltweite Organisation, die rechtsverbindliche Nutzungsverträge (Lizenzen) zur freien Verwendung anbietet.
Die Creative Commons Lizensierung erfolgt in der Regel durch eine Codierung der Lizenzbedingungen mit Hilfe von Icons und Buchstaben.
Dem Code wird eine Verlinkung zur jeweiligen Lizenz unter CreativeCommons.org zugeordnet.
Empfohlene Lizenz für die Lehre: CC-BY-SA
Creative Commons in ILIAS
In ILIAS können die 6 Creative Commons Lizenzmodelle über die Einstellungen der Metadaten bei Objekten eingestellt werden.
Ein Absatz mit Urheber:in und CC-Codierung kann leicht in Dokumente integriert werden.
Die 6 Stufen der Creative Commons Lizensierung können über die Schnellbearbeitung der Metadaten bei vielen ILIAS-Objekten (Lernmaterial) eingetragen werden. Über das Formularfeld können weitere Informationen eingetragen werden.
*
Datenschutz
Welche Datenschutzbestimmungen muss ich kennen?
Datenschutz und Nutzungsbedingungen werden an der FH Aachen auf der Grundlage der DSGVO zentral bestimmt
Grundlage für die Auswahl und Einrichtung der Online-Systeme ist die die Datenschutzgrundverodrnung DSGVO.
Die von der FH Aachen bereitgestellten Dienste sind DSGVO-konform.
Die Nutzung der Online-Dienste erfordert die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen.
In ILIAS geschieht dies bei der ersten Anmeldung – die Nutzungsbedingungen sind außerdem über einen Link unter dem Loginbereich aufrufbar (ILIAS-Nutzungsbedingungen).
Zuständig für die Formulierung und für Fragen ist der Datenschutzbeauftragte der FH Aachen (Kontakt in den Datenschutzbestimmungen – unten auf jeder Seite aller Online-Dienste zu finden)
Aufzeichung von Veranstaltungen
Keine privaten Aufnahmen
Weisen Sie vor Beginn einer Veranstaltung darauf hin (z.B. durch Folie), dass Aufzeichnungen der Veranstaltung nicht gestattet sind:
- Die Veröffentlichung einer Aufzeichung kann einen Urheberrechtsverstoß darstellen
- Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) können verletzt werden
Hinweis bei Aufzeichnung
Wenn Sie selbst eine Aufzeichnung ihrer Veranstaltung vornehmen möchten, informieren Sie die Teilnehmenden vorher:
- dass Teilnehmende bei Online-Meetings die Kamera ausschalten können
- dass abgebildete Personen das Recht haben aus einem Video entfernt zu werden (Kontakt anbieten)
- Zweck der Aufzeichnung (Bereitstellung für Studierende)
- was aufgezeichnet wird (Folien und Sprecher:innen)
+ Inhaltsverzeichnis und Bearbeitungszeiten | + Hilfe durch Menschen